Drei Schritte bis zur Aufnahme

1.

Anmeldung

Die vollständigen Anmeldeunterlagen gibst du deinem Klassenlehrer/deiner Klassenlehrerin ab. Das Anmeldeformular kannst du auf dieser Website downloaden oder du kannst es bei der Schulverwaltung bestellen.

2.

Gespräch

Um das geeignete Klassenprofil für dich zu finden, gibt es ein Beratungsgespräch mit unseren Lehrpersonen. Dein genauer Termin für das Gespräch wird dir schriftlich mitgeteilt.

3.

Entscheid

Der Aufnahmeentscheid wird dir nach dem Beratungsgespräch innert Monatsfrist schriftlich mitgeteilt.

Anmeldeformular SJ 2024 2025

Formular Zulassungsvoraussetzungen (durch die Lehrperson auszufüllen)

Falls die Klassenlehrperson diese Zulassung nicht (mehr) ausfüllen kann, wende dich bitte an das Berufsinformationszentrum (biz) in Uster (Homepage).


Anmeldeformular Vorkurs Integration SJ 2024 2025


Gut zu wissen

Das Berufsvorbereitungsjahr der BWSZO ist freiwillig und kann als Berufswahljahr, Weiterbildungsjahr, Vorbereitungsjahr und/oder Reifejahr genutzt werden. Wir möchten gemeinsam eine Lehrstelle oder einen Ausbildungsplatz für dich finden. Das Bewerbungsdossier dazu erstellst du mit unserer Unterstützung. Du kannst in dem Jahr an der BWSZO vom Kontaktnetz und dem Erfahrungsschatz unserer Lehrpersonen und Coachs profitieren.
Nutze diese Chance und finde – wie 98 % aller Lernenden der BWSZO – die Anschlusslösung, die zu dir passt.

Das wichtigste in Kürze

Der Start für die Anmeldungen beginnt am 1. April. Vor diesem Termin können die eingegangenen Anmeldungen nicht bearbeitet werden. Jugendliche, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf einen Schulplatz an der BWSZO, solange freie Plätze zur Verfügung stehen.

Beim Übertritt in ein Berufsvorbereitungsjahr hat der/die Jugendliche die obligatorische Schulzeit erfüllt und tritt nahtlos von der Volksschule in ein Berufsvorbereitungsjahr über oder ist nicht älter als 17 Jahre (Eintritt vor dem 17. Geburtstag). Für das BVJ Sprache und Integration ist der/die Jugendliche nicht älter als 21 Jahre (Eintritt vor dem 21. Geburtstag).

Der/die Jugendliche weist nach, dass er/sie aufgrund individueller Bildungsdefizite (schulisch/berufswahlspezifisch) noch nicht fähig ist eine Lehrstelle anzutreten.

Das entsprechende Formular für die Bestätigung durch die Klassenlehrperson findest du hier: Zulassungsvoraussetzungen Formular

Gemäss kantonalem Einführungsgesetz zum eidgenössischen Berufsbildungsgesetz ist jede Gemeinde verpflichtet, Berufsvorbereitungsjahre zu finanzieren.

Die Finanzierung ist kantonal einheitlich geregelt. Die Kosten werden durch Kanton, Wohngemeinde und Eltern getragen.

Anmeldegebühr CHF 200.–
Elternbeitrag für das ganze Schuljahr CHF 2’300.–
Materialgeld CHF 500.–

Eine Ausnahme bildet das Berufspraxisjahr pluS:
Hier beträgt der Elternbeitrag CHF 300.– und das Materialgeld CHF 300.–

Der Elternbeitrag inkl. Materialgeld wird den Eltern durch die Wohngemeinde in Rechnung gestellt – in der Regel halbjährlich.

Noch Fragen?
Melde dich in unserem Schulsekretariat: 043 488 22 11 oder info@bwszo.ch