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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen des Kantons

Die Rechtsgrundlagen des Kantons zum Berufsvorbereitungsjahr stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

VFin BBG, LS 413.312

Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung

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413.311.1

Verordnung über die Zulassungsvoraussetzungen und die Abschlussbeurteilung der
Berufsvorbereitungsjahre

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413.311.5

Verordnung über die Anforderungen an Lehrpersonen in Berufsvorbereitungsjahren

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Disziplinarreglement 413.323

Reglement über das Absenzenwesen und die Disziplinarordnung an Schulen die Berufsvorbereitungsjahre anbieten.

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LS 413.311

Verordnung zum EG BBG

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Zulassungs­voraussetzungen

Formale Zulassungsvoraussetzungen

Personen mit individuellen Bildungsdefiziten werden nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit

a. zum schulischen, praktischen oder betrieblichen Angebot der Berufsvorbereitungsjahre zugelassen, wenn der Eintritt spätestens im Schuljahr nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit erfolgt,

b. zum integrationsorientierten Angebot der Berufsvorbereitungsjahre
zugelassen, wenn sie das 21. Altersjahr am 31. Juli des Eintrittsjahres
noch nicht vollendet haben.

Inhaltliche Zulassungsvoraussetzungen

Überdies muss zwingend eines der beiden inhaltlichen Zulassungskriterien erfüllt sein:

Die / der Bewerber:in belegt, dass sie/er/they …

  • aufgrund allgemeiner individueller Bildungsdefizite noch nicht fähig ist, eine Lehrstelle anzutreten, d.h. aufgrund kognitiver (Lern-)Schwierigkeiten, mangelnder Kenntnisse der Standardsprache Deutsch und/oder unzureichender überfachlicher Kompetenzen. 1)
  • aufgrund berufswahlspezifischer individueller Bildungsdefizite noch nicht fähig ist, eine Lehrstelle anzutreten, d.h. weil die Vorstellungen der Berufswahl nicht vorhanden sind, die Berufswahl nicht realitätsbezogen ist, die Berufswahlabsicht nicht überprüft wurde, ein Bewerbungsdossier nicht vorhanden ist und/oder die Unterstützung durch das soziale Umfeld fehlt oder ungenügend ist. 2)

1) Belegung durch die Zeugnisse (Noten und/oder überfachliche Kompetenzen) und den Stellwerktest, Massnahmen wie Integrative Förderung (IF) oder Integrierte Sonderschulung (ISR/ISS) oder durch einen anerkannten Sprachniveautest (z.B. Goethe-Deutsch-Zertifikat) bei Einreise in die Schweiz vor weniger als 2 Jahren.

2) Bestätigung durch die (Klassen-)Lehrperson oder die Schulleitung der Sekundarschule. Ersatzweise kann eine schriftliche Empfehlung des biz (Berufsinformationszentrums) nach erfolgter biz-Beratung beigebracht werden. 

Ausnahmen

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) kann in begründeten Fällen eine Aufnahme von Personen bewilligen, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen.

Hierzu ist in Ergänzung zu den Anmeldeunterlagen zwingend ein vollständig ausgefülltes, von der anmeldenden Partnergemeinde unterzeichnetes und gut begründetes Ausnahmegesuch betreffend Zulassung zum Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) via die regionale Schule, welche Berufsvorbereitungsjahre anbietet, an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt zu stellen, wobei der schulische Werdegang, die Belegung allgemeiner und/oder berufswahlspezifischer individueller Bildungsdefizite sowie die Motivation und die persönlichen Lehrstellenbemühungen von zentraler Bedeutung sind (vgl. offizielles Ausnahmegesuchformular).

Finanzierung & Gebühren

Finanzierung

Berufsvorbereitungsjahr
Die Finanzierung des BVJ ist kantonal einheitlich geregelt. An der Finanzierung beteiligen sich der Kanton, die Wohngemeinde und die Eltern. Die Kosten sind im Gebührentarif der Stadt Wetzikon geregelt.

Vorkurs Integration
Der Vorkurs Integration ist beim IAZH (Fachstelle Integration) akkreditiert . Die Akkreditierung ist eine Voraussetzung, dass unser Angebot von den Gemeinden über die kommunalen Kostendächer (Integrationspauschale) abgerechnet werden kann.

Die Kurskosten betragen pro Jahr CHF 15’000.– inkl. Lehrmittel und Lernsoftware.

Kosten für die Eltern Berufsvorbereitungsjahr

Anmeldegebühr

CHF 200.–


Elternbeitrag für das ganze Schuljahr

CHF 2’300.–


Materialgeld

CHF 500.–



Der Elternbeitrag inkl. Materialgeld wir den Eltern durch die Wohngemeinde in Rechnung gestellt – 
in der Regel halbjährlich.

Kontoinformation für die Überweisung der Anmeldegebühr:

Postfinance AG
Kontonummer 80-36133-0
IBAN CH85 0900 0000 8003 6133 0
BIC POFICHBEXXX
QR-Code für Online-Zahlungen (nicht Twint):

QR-Code


Informationen Gemeinden

Trägerschaft

Schule Wetzikon

Einzugsgebiet

Bäretswil, Bauma, Bubikon, Dübendorf, Dürnten, Egg, Fällanden, Fehraltorf, Fischenthal, Gossau, Greifensee, Grüningen, Hinwil, Hittnau, Hombrechtikon, Männedorf, Mönchaltorf, Nänikon, Oetwil am See, Pfäffikon, Rüti, Russikon, Stäfa, Turbenthal, Uetikon am See, Wald, Wallisellen, Wangen-Brüttisellen, Weisslingen, Wetzikon, Wila, Wildberg und Zollikon.